Staates Altis. Sie ist damit dazu berechtigt, Straftaten, die im
-> Bußgeldkatalog aufgeführt sind, zu verfolgen und entsprechend zu
ahnden.
Polizisten sind Bürger des Staates Altis und damit verpflichtet,
sich an dessen Gesetze zu halten, solange keine Ausnahmeregelungen
vorliegen.
des Staates Altis zu wahren. Außerdem ist sie für die Regelung und
Überwachung des Straßenverkehrs, sowie für Strafverfolgung und
Rechtsprechung verantwortlich.
Rangsystem
Die Polizei ist in folgende Ränge untergliedert:
Polizei Level 1:
Praktikant (Jeder Bürger hat Anspruch auf einen 1 Wochen Praktikum bei der Polizei)
Polizeianwärter (Jeder Polizist muss mal klein Anfang und alle kennenlernen, dazu hat er 1 Woche Zeit dann wird er Befördert
Polizei Level 2:
Ordnungsamt (Ihr seit Befördert worden und müsst euch Beweisen um in den Polizeidienst zu kommen)
Polizist (Ihr habt euch bewiesen und werdet nun den Polizeidienst antreten )
Polizei Level 3:
Kommissar
Hazptkommissar
Oberkommissar
Polizei Level 4:
Ausbilder
SEK-Anwärter
GSG-9-Anwärter
Polizei Level 5:
Polizeichef
SEK
GSG-9
Bundeswehr - Anwärter
Polizei Level 6:
SEK-CHEF
GSG-9-Chef
Bundeswehr
Polizei Level 7:
General
Bundeswehrchef
Polizisten handeln obrigkeitshörig. Daraus ergibt sich, dass der
Ranghöchste für jedes Verhalten seiner ihm direkt unterstellten
Untergebenen verantwortlich ist.
• Im laufenden Dienst hat die Einsatzleitung die oberste Befehlsgewalt und ist damit für die Ein- und Aufteilung der Polizeibeamten verantwortlich. Auch Höherrangige haben ihren Anweisungen Folge zu leisten. Die Einsatzleitung ist dazu verpflichtet, auf jede Polizeimeldung zu reagieren.
• Ab einer Anzahl von vier im Dienst befindlichen Polizisten muss die Einsatzleitung immer besetzt sein.
• Ist die Einsatzleitung unbesetzt, hat der höchstrangige anwesende Polizeibeamte den Anspruch auf die Einsatzleitung, nicht der letzte stellvertretende Einsatzleiter. Einsatzleiter und stellvertretender Einsatzleiter müssen mindestens Polizeikommissar sein und eine Stunde Anwesenheit gewährleisten können.
1. Allgemeine Verkehrskontrolle
• Die Polizei ist befugt, zivile Fahrzeuge ohne Verdachtsmoment anzuhalten, um die Papiere des Fahrers zu überprüfen.
• Das Dienstfahrzeug ist während der Kontrolle vor dem Fahrzeug des Zivilisten zu platzieren. Dabei müssen die Lichtzeichen eingeschaltet sein.
• Das Durchsuchen eines Fahrzeugs ist nur bei hinreichendem Verdacht zulässig:
-> Positiver Alkohol-/Drogentest
-> Auffälliges Verhalten
-> Eindeutige Streckenführung bzw. vorherige Sichtung in illegale Gebieten
2. Flüchtige Personen
• Personen, die sich der Polizei zu Fuß entziehen, sind zum Anhalten aufzufordern. Wird dieser Aufforderung nicht nachgekommen ist der Taser zu gebrauchen.
• Eine Verfolgung liegt dann vor, wenn sich eine Person unmittelbar zuvor mit einem Fahrzeug einer Interaktion mit der Polizei entzogen hat.
3. Verhaftungen
• Personen, die eine Straftat begangen haben, sind festzusetzen.
• Delikte aus dem Bereich Kapitalverbrechen sowie die Delikte „Widerstand gegen die Staatsgewalt“ und „Gefängnisausbruch“ sind im nächstgelegenen Polizeihauptquartier zu bearbeiten. Andere Delikte sind von Ort zu klären, wenn eine sichere Bearbeitung gewährleistet ist.
• Bevor eine Strafe verhängt wird, muss jedem die Möglichkeit gegeben werden, sich zu verteidigen bzw. einen Anwalt hinzuzuziehen. Bei dem Delikt „Terrorismus“ ist keine Verhandlung nötig. Als Anwalt kann jeder Einwohner von Altis fungieren, der kein von der Polizei gesuchter Straftäter ist.
• Das Strafmaß wird vom bearbeitenden Beamten festgelegt. Es kann dabei vom -> Bußgeldkatalog abweichen.
4. Stoppen von Fahrzeugen
• Bodenfahrzeuge sind mit den zur Verfügung stehenden Einsatzmitteln(EMP-Warnung) zum Anhalten aufzufordern. Wird dieser Aufforderung nicht nachgekommen, dürfen legale Fahrzeuge ausschließlich mit Nagelbändern oder dem EMP gestoppt werden. Illegale Fahrzeuge können mittels Abdrängen oder Rammen gestoppt werden. In einer Verfolgung kann auf die Aufforderung mittels Einsatzmitteln verzichtet werden.
• Luftfahrzeuge sind mit den zur Verfügung stehenden Einsatzmitteln(EMP-Warnung) zum Landen aufzufordern.
• Der Einsatz des Tasers zum Stoppen von Fahrzeugen ist unter allen Umständen untersagt.
5. Illegale Fahrzeuge (Hunter, Ifrit und Offroader HMG)
• Illegale Fahrzeuge sind unverzüglich aus dem Verkehr zu ziehen. Ist dies geschehen, sind sie zum nächsten Polizeihauptquartier zu befördern.
• Illegale Fahrzeuge sind zu zerstören, wenn sie an Verbrechen aus dem Bereich Kapitalverbrechen beteiligt waren, andernfalls sind sie zu wassern.
• Das Kart zählt grundsätzlich nicht zu den illegalen Fahrzeugen.
6. Eigen- und Fremdsicherung
Im Falle einer Bedrohung muss das Überleben beteiligter Personen nach der folgenden
Priorisierung sichergestellt werden:
1. Eigensicherung
2. Sicherung anderer Polizisten
3. Sicherung Unbeteiligter
4. Sicherung eventueller Geiseln
5. Sicherung der Straftäter
• Als Razziengebiete sind alle illegalen Felder, Verarbeiter und Händler sowie Gangverstecke und Rebellenlager deklariert.
• Razzien sind von der Einsatzleitung anzuordnen bzw. abzusegnen.
• Für eine Razzia ist ein Teamleiter zu bestimmen. Dieser muss ein Hauptkommissar(PHK) sein.
• Eine Razzia ist im Moment des Zugriffs mit den zur Verfügung stehenden Einsatzmitteln anzukündigen. Während einer Razzia ist jeder Anwesende sofort festzusetzen.
• Das Razzia-Team darf maximal 15Minuten in einem illegalen Gebiet bleiben. Ist bis dahin kein Zugriff erfolgt, muss das Gebiet geräumt werden.
• Eine Razzia in einem Rebellenlager muss über eine Polizeimeldung bekannt gegeben werden.
• An Razzien an illegalen Feldern, Verarbeitern und Händlern müssen mindestens drei, an Gangverstecken mindestens vier und in Rebellenlagern mindestens acht Polizistenbeteiligt sein.
• An Hausdurchsuchungen müssen mindestens drei Polizisten beteiligt sein. Der Teamleiter muss mindestens ein Bundespolizist sein. Es muss ein begründeter Tatverdacht vorliegen.
2. Geiselnahmen
• Die Rettung der Geisel hat oberste Priorität. Ist dies durch einen Zugriff nicht möglich, so muss der Forderung der Geiselnehmer nachgekommen werden.
• Für Geiselnahmen müssen ein Teamleiter und ein Verhandlungsführer bestimmt werden. Diese beiden Positionen dürfen nicht an die gleiche Person vergeben sein.
Verstößt ein Polizist gegen die -> Gesetze des Staates Altis oder gegen die Polizeivorschriften, kann er von der Polizeiführung dafür zur Rechenschaft gezogen werden. Dies kann in Form einer Verwarnung, einer Schadensersatzaufforderung, einer Degradierung oder einer Suspendierung erfolgen. Wer einmal aufgrund von Fehlverhalten vom Polizeidienst suspendiert wurde, hat keine Möglichkeit, noch einmal eingestellt zu werden.
Mit freundlichen Grüßen,
Euer RAST-Polizei Team